Die Christliche Kita Leuchtturm wird ab dem 18.03.2020 auf Anweisung des Landkreises Oberhavel voraussichtlich bis zum 19.04.2020 geschlossen.
Eine Notfallbetreuung wird ermöglicht für Kinder deren sorgeberechtigen Eltern in kritischen Infrastrukturen arbeiten. Ob Ihre Tätigkeit der kritischen Infrastruktur
zuzuordnen ist, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular für die Notfallbetreuung.
Um einen dieser Betreuungsplätze zu erhalten, ist folgendes zu tun:
Der eingereichte Antrag ist Grundlage für eine vom Landkreis Oberhavel auszustellende Bescheinigung, mit der die Notfallbetreuung zugelassen wird. Nur mit dieser Bescheinigung erhalten Sie Zugang zu einem Notfallbetreuungsstandort, im Regelfall Ihren aktuellen Betreuungsstandort. Die Bescheinigung wird Ihnen per E-Mail oder per Telefax zugesandt. Achten Sie bitte darauf, für jedes sorgeberechtigte Elternteil ein gesondertes Antragsformular auszufüllen.
Bitte senden Sie beide Antragsformulare möglichst gemeinsam an den Landkreis
Oberhavel. So tragen Sie dazu bei, dass Ihnen die Bescheinigung zügig zugesandt werden kann. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht werden gebeten, das entsprechende Kreuz im Formular zu setzen. Sie müssen nur ein Formular einreichen.
Sofern mehr berechtigte Betreuungsanfragen vorliegen, als Plätze vorhanden sind, behält sich der Landkreis Oberhavel, ggf. auch nachträglich, eine Priorisierung vor.
Bitte prüfen Sie eingehend im Vorfeld einer Antragstellung, welche Betreuungsbedarfe sich durch Ihr soziales oder familiäres Umfeld sicherstellen lassen. Verzichten Sie jedoch bitte auf die Sicherstellung der Betreuung durch die Großeltern, sofern sie zur gefährdeten Gruppe gehören. Die Notfallbetreuungsplätze sind begrenzt und sollten dem Personenkreis zur Verfügung gestellt werden, der keine anderen Möglichkeiten der Versorgung hat.
Alles noch einmal vom Landkreis selbst erklärt hier: https://www.oberhavel.de/notfallbetreuung